Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Einsatz von sogenannten „stillen SMS“ bei der Verfolgung mutmaßlicher Straftäter rechtmäßig ist. Dabei senden Ermittler eine für den Empfänger nicht sichtbare SMS an ein Mobiltelefon, um dessen Standort zu bestimmen. Dagegen hatte ein Mann geklagt, der wegen Unterstützung der in Deutschland als Terrororganisation eingestuften kurdischen Arbeiterpartei PKK verurteilt wurde. Für den Einsatz der heimlichen Nachrichten an Mobiltelefone gebe es keine Rechtsgrundlage, argumentierte der Mann.
Dieser Auffassung widersprachen die BGH-Richter, wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht. Zeit Online erklärt die Entscheidung:
Bei Einführung der Vorschrift im Jahr 2002 habe es die stille SMS zwar noch nicht gegeben, allerdings habe der Gesetzgeber mit der Formulierung „technische Mittel“ dem technischen Fortschritt Rechnung getragen und die Vorschrift damit auch für neue Ortungsmethoden offengehalten. Laut BGH werde mit der stillen SMS auch nicht die durch das Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung angetastet. Zwar sei es möglich, dass das Mobilfunkgerät in der Wohnung geortet werde. Das sei dann aber Zufall.
Die Einsätze „stiller SMS“ häufen sich deutlich. Im zweiten Halbjahr 2017 nutzte allein der Verfassungsschutz die Methode zur heimlichen Ortung knapp 180.000 Mal – absoluter Höchstwert.
